Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Hofstätter GmbH
1. Allgemeines:
Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Kaufverträge unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Unsere Vertragspartner stimmen zu, dass im Falle der Verwendung von eigenen Geschäftsbedingungen, im Zweifel immer von unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden bzw. werden. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes der Firma Hofstätter GmbH und jeden mit ihr abgeschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.
2. Datenschutz:
Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden sehr ernst. Zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter http://www.alu-hofstaetter.at/ueber-uns/datenschutzerklaerung.php
3. Das Angebot:
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Waren durch technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten. Die für unsere Produkte angegebenen Gewichte, Abmessungen und technische Spezifikationen sind unverbindlich. Sämtliche technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Angebotsgültigkeit beträgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, 30 Tage.
4. Preise:
Sämtliche Preise sind Tagespreise und verstehen sich, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung exklusive Umsatzsteuer, ab Werk. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlung der paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe oder Einstandspreise oder nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehenden Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 2 Monate.
5. Leistungsfristen und Termine:
Sämtliche Lieferungen beginnen erst zu laufen, wenn ein schriftlicher Auftrag des Kunden vorliegt und dieser zur Ausführung erforderliche Verpflichtungen, wie insbesondere die Erteilung der erforderlichen behördlichen Bewilligungen, die Fertigstellung notwendiger Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen etc;, erfüllt hat. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Zusage ist die Firma Hofstätter GmbH nicht an feste Lieferfristen gebunden. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Firma Hofstätter GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last. Die Firma Hofstätter GmbH ist berechtigt die Ware in Teillieferungen zu erbringen. Krieg, Streik, Aussperrungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden oder behördliche Verfügungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, welche die Lieferung der Ware behindern, entbinden die Firma Hofstätter GmbH für die Dauer der Störung von seiner Leistungsverpflichtung.
6. Versand- und Übernahmebedingungen:
Der Käufer hat sogleich nach Erhalt der Ware an dem vereinbarten Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und übernommen.
7. Zahlungen:
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Leistungsbeginn, Rest 14 Tage nach Rechnungsdatum netto. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, außer für die Berichtigung des Kaufpreises wurden andere Zahlungskonditionen vereinbart. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich zur vollen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises. Die Aufrechung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen seitens des Käufers sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuldbefreiender Wirkung entweder auf eines auf unseren Rechnungen ausgewiesenen Kontos oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen.
8. Mahn- und Inkassospesen:
Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Terminverlust, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu bezahlen. Im Falle der Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Vom Käufer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Im Falle der Klagsführung sind wir berechtigt, sowohl vorprozessuale Kosten (Kosten der Mahnung, etc.) als auch Verzugszinsen in die Forderung zu inkludieren.
9. Terminverlust:
Ist der Käufer mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teiles davon mehr als 2 Wochen im Verzug, sind wir berechtigt, den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
10. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Vereinbarungen und künftig zustehenden Forderungen vor. Der Käufer ist zur
Werterhaltung des vorbehaltenen Eigentums verpflichtet und verpflichtet sich sofort, für den Fall, dass von dritter Seite Ansprüche auf unser Eigentum erhoben werden, uns diesbezüglich zu verständigen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden darüber zu informieren, dass sämtliche von uns gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen und er daher vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen kein Eigentum an seine Kunden übertragen kann. Für den Fall des Verzuges und des Terminsverlustes der Zahlung sind wir berechtigt, jederzeit die gelieferten Waren abzuholen.
11. Rügepflicht:
Die gelieferte Ware ist unverzüglich an Ort und Stelle auf Mängel und Mengenabweichungen zu überprüfen. Mängel sind schriftlich zu rügen, wobei das Schreiben mit der Beanstandung binnen 8 Tagen, spätestens jedoch vor dem Einbau oder der Weiterverarbeitung bei der Firma Hofstätter GmbH eingelangt sein muss. Mengenabweichungen sind an Ort und Stelle der Lieferung dem Transporteur gegenüber zu rügen und die Firma Hofstätter GmbH ist schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wobei dieses Schreiben ebenfalls binnen 8 Tagen bei der Firma Hofstätter GmbH eingegangen sein muss. Kosten, die der Firma Hofstätter GmbH aufgrund unberechtigter Beanstandung entstehen, insbesondere Reisekosten, sind vom Kunden zu ersetzen.
12.Gewährleistung und Garantie:
Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, gerechnet jeweils ab Übergabe oder Rechnungsdatum. Gewährleistungs- und Garantieansprüche werden nur dann anerkannt und berücksichtigt, wenn sie sofort nach Auftreten des Mangels schriftlich angezeigt werden. Mündliche oder telefonische Verständigung genügt nicht. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Die ausgetauschten Teile oder Waren sind nach Absprache unentgeltlich an uns zurückzusenden. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen. Dies gilt in gleicher Weise für alle Garantieleistungen. Es steht in unserem Ermessen, eine mangelhafte Ware gegen eine Einwandfreie, Gleichartige auszutauschen. Der Käufer verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung, eines durch den Kaufgegenstand oder Mangel am Kaufgegenstand auch bei grober Fahrlässigkeit verursachten, mittel- oder unmittelbaren Schadens (Folgeschadens oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnentganges. Ausgeschlossen von Gewährleistung und Garantie sind Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung seitens des Käufers zurückzuführen sind. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bzw. die Garantie bei Beschädigungen durch höhere Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage zurückzuführen sind; wenn die Montage bzw. Installation nicht entsprechend unseren Betriebsanleitungen und Montageanleitungen und die Wartung nicht entsprechend unserer Wartungsvorschriften durchgeführt wurde.; die Montage nicht durch einen konzessionierten Fachbetrieb erfolgt ist; wenn bei Neubauten die Geräte Unbefugten zugänglich sind; wenn Vorarbeiten nicht fachgemäß durchgeführt sind; wenn das Gerät nicht durch uns oder unseren Beauftragten in Betrieb genommen worden ist; uns bzw. unserem Beauftragten die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle nicht unverzüglich nach dem Auftreten etwaiger Mängel gegeben worden ist; eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sowie die jährliche Überprüfung und Wartung durch ein hierzu konzessioniertes Fachunternehmen nicht vorliegt. Für allfällige Mangelfolgekosten übernehmen wir keine Haftung. Garantiearbeiten bewirken keine Verlängerung der allgemeinen Garantiefrist. Wir leisten nur dann Garantie, wenn alle unsere Forderungen für das gelieferte Produkt bezahlt sind. Bei Anfertigungen von Waren auf Wunsch nach Zeichnung bzw. nach technischen Angaben oder nach beigestellten Modellen oder nach Beschreibung des Kunden, ist jede Garantie für die Funktion der Teile ausgeschlossen. Wir garantieren nur für einwandfreie Herstellung und Materialqualität. Der Käufer verpflichtet sich auch, alle Bedingungen dieser Geschäftsbeziehungen seinem Endkunden zu überbinden. Verstößt der Käufer gegen eine in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Verpflichtung, hat er uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter, für den Fall, dass sie bei Einhaltung der Bedingungen nicht bestehen würden, schad- und klaglos zu halten.
13. E-Verkabelung:
Die Elektroinstallationen müssen durch ein konzessioniertes Fachunternehmen getätigt werden, ansonsten entfällt der Gewährleistungs- bzw. der Garantieanspruch. Die gesamten Anlagen sind bauseits in den Potentialausgleich einzubinden. Sämtliche gültigen Vorschriften an die elektrische Verkabelung sind bauseits einzuhalten.
14. Behelfsmäßige Instandsetzung
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte den Umständen entsprechende Haltbarkeit und wir gewähren keine Garantie!
15. Bewilligung:
Vom Käufer ist zu gewährleisten, dass die Anlage gebaut werden darf. Sämtliche Bescheide (bau- bzw. gewerbebehördliche Bescheide) sind unaufgefordert vom Auftraggeber an den Hersteller zu übermitteln.
16. Montage:
Beschädigungsansprüche, die auf nicht fahrlässige Behandlung zurückzuführen sind, können vom Käufer nicht geltend gemacht werden, wie z.B.: Bruch von Fliesen und Steinplatten beim Bohren oder Festschrauben, Schäden bei Stemmarbeiten an Mauerwerken und an Betonsockeln.
17. Rücktritt vom Vertrag:
Bei Rücktritt vom Vertrag verpflichtet sich der Käufer, eine Stornogebühr von 40% des Auftragswertes zu bezahlen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, die uns erwachsen können, bleiben unberührt.
Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Käufers ist die Firma Hofstätter GmbH berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten und eine ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den uns bisher entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
18.Gültigkeit der Bestimmungen:
Sollten einzelne Teile dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
19.Geltendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Die Beziehungen zwischen der Firma Hofstätter GmbH und dem Käufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt das für unseren Sitz zuständige Gericht Fürstenfeld als vereinbart.
Fa. Hofstätter GmbH
Rohrbach/Schlag 54
8234 Rohrbach a.d.Lafnitz
E-Mail: office@alu-hofstaetter.at
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.